Medienrecht & Werberecht

Auf dieser Seite finden Sie Rechtsprechung zu weiteren Rechtsgebieten, die auch vom Medienrecht beeinflusst werden. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsrecht, das Markenrecht, das Prozessrecht und das Datenschutzrecht. Der Datenschutz resultiert aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb unterliegen die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten einer strengen Zweckbindung. Im Bereich des E-Commerce findet das Telemediengesetz (TMG) auf Daten Anwendung, die für die Durchführung des Teledienstes verwendet werden und zu einem Vertragsangebot auffordern. Dies sind Daten, die über Nutzungsdauer und -umfang des Angebots Auskunft geben. Für Informationen, die für die Vertragsabwicklung notwendig sind, gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

Sonstige

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Persönlichkeitsverletzungen im Internet

Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, der von einem österreichischen Medienunternehmen die Unterlassung der Veröffentlichung seines Namens in Verbindung mit der Straftat in einem Onlinearchiv begehrt, kann sich an ein deutsches Gericht wenden, das deutsches Recht anwendet, wenn er seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. In der Sache hatte der Betroffene allerdings keinen Erfolg, da der Bundesgerichtshof dem Recht auf freie Meinungsäußerung Vorrang vor dem Schutz seiner Persönlichkeit einräumte.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08 (Pressemitteilung Nr. 59/2012)

 

Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

Dem Inhaber eines DSL-Anschlusses steht auch dann kein Sonderkündigungsrecht zu, wenn er an einen Ort verzogen ist, an dem mangels DSL-fähigen Leitungen sein Provider keinen DSL-Anschluss zur Verfügung stellen kann. Der Bundesgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass derjenige, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, grundsätzlich das Risiko zu tragen hat, wenn sich seine persönlichen, beruflichen oder familiären Verhältnisse ändern. Zudem ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass sich der niedrige monatliche Grundpreis eines Langzeitvertrages aufgrund der Investitionen des Poviders in den Router, WLAN-Stick etc. erst im zweiten Vertragsjahr amortisiert.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. November 2010 - III ZR 57/10 (Pressemitteilung Nr. 215/2010)

 

Kündigung einer Unterlassungsvereinbarung

Ein Unterlassungsschuldner der sich aufgrund einer presserechtlichen Abmahnung vertraglich verpflichtet hat, das Bildnis des Unterlassungsgläubigers im Rahmen einer Berichterstattung nicht mehr zu veröffentlichen, ist an diese Vereinbarung auch dann gebunden, wenn einstweilige Verfügungen, die in vergleichbaren Fällen erlassen worden waren, später aufgehoben wurden. Eine Kündigung des Unterlassungsvertrages ist nur bei einer nachträglichen Gesetzesänderung möglich.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. März 2010 - VI ZR 52/09 (Pressemitteilung Nr. 52/2010)

 

Lehrerbewertung im Internet

Die Bewertungen einzelner Lehrer unter www.spickmich.de stellen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit betreffen, bei der der Einzelne nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Soweit diese Äußerungen weder schmähend noch der Form nach beleidigend sind, tritt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Lehrers in den Hintergrund.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 (Pressemitteilung Nr. 137/2009)

 

Bildveröffentlichung in Zusammenhang mit Artikel über Gesundheitszustand eines Prominenten

Aufnahmen, die einen Artikel über die Erkrankung, deren mögliche Ursache und die Erholungsphase bebildern, stellen einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar. Das Informationsinteresse der Allgemeinheit muss in diesen Fällen auch dann zurücktreten, wenn der Prominente vor oder kurz nach Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahmen Interviews zu seiner Erkrankung gegeben hat.

Bundesgerichtshof, Urteile vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 256/06, VI ZR 260/06, VI ZR 271/06 und VI ZR 272/06 (Pressemitteilung Nr. 191/2008)

 

Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung der Prominenten

Ein Bild, das eine prominente Fernsehjournalistin beim Einkauf mit ihrer Putzfrau unter der Überschrift "Was jetzt los ist auf Mallorca" zeigt, dient ausschließlich der Unterhaltung und darf deshalb ohne Einwilligung nicht veröffentlicht werden. In diesen Fällen genießt das Persönlichkeitsrecht Vorrang vor der Pressefreiheit.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06 (Pressemitteilung Nr. 127/2008)

 

Bildveröffentlichung ohne Einwilligung der Politikerin

Der Öffentlichkeit ist ein gesteigertes Informationsinteresse für Personen des politischen Lebens anzuerkennen. Dies gilt auch für die Veröffentlichung von Fotografien, die eine Politikerin in einem Einkaufszentrum am dem Tag zeigen, an dem sie nach längerer Amtszeit unter spektakulären Umständen als Ministerpräsidentin abgelöst wurde. An ihrem Verhalten nach dem Amtsverlust hat die Öffentlichkeit ein erhebliches Interesse, auch wenn es den privaten Bereich betrifft.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Juni 2008 - VI ZR 156/06 (Pressemitteilung Nr. 120/2008)

 

Veröffentlichung von Bildern ohne Einwilligung der Prominenten

Bilder von Prominenten während eines Urlaubsaufenthaltes auf belebter Straße dürfen ohne Einwilligung der Fotografierten veröffentlicht werden, wenn sie einem Beitrag über das gewandelte Konsumverhalten der "Reichen und Schönen" beigefügt sind. In einem solchen Fall hat das Informationsinteresse der Öffentlichkeit Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht der Prominenten.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. Juli 2008 - VI ZR 67/08 (Pressemitteilung Nr. 126/2008)

 

Unternehmen kann Ersatz der Anwaltkosten für eine Abmahnung verlangen

Die durch eine Abmahnung entstandenen Anwaltskosten sind einem Unternehmen auch dann zu ersetzt, wenn es über eine eigene Rechtsabteilung verfügt. Dies gilt auch dann, wenn der Wettbewerbsverstoß klar auf der Hand liegt. In früheren Entscheidungen hatte der BGH eine Erstattungspflicht bei Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung verneint, wenn es sich um typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße handelte.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Mai 2008 - I ZR 83/06 (Pressemitteilung Nr. 93/2008)

 

Die Vorratsdatenspeicherung kann vorläufig nur eingeschränkt zur Strafverfolgung eingesetzt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilverfahren Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorläufig ausgesetzt. Demnach dürfen die Verbindungsdaten und nicht die Inhalte der Telefonate zwar weiter gespeichert aber nur zwecks Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden.

Die Speicherung von Internetverbindungsdaten ist von dieser Entscheidung bislang kaum betroffen, da eine Verpflichtung hierzu erst ab 1. Januar 2009 besteht.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 (Pressemitteilung Nr. 37/2008)

 

Heimliche Online-Durchsuchungen werden durch neues Computer-Grundrecht eingeschränkt

Das  Bundesverfassungsgericht hat ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme entwickelt. Somit besteht ein Grundrecht auf vertrauliche Nutzung des eigenen Computers, das nur dann eingeschränkt werden darf, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut, wie Leib und Leben, Freiheit der Person oder Bedrohung der Staatsgrundlage bestehen. Ungeachtet dessen darf auch eine erlaubte Durchsuchung nicht dazu führen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, erhoben werden. Ermittlungsrichter müssen dafür Sorge tragen, dass diese Daten gelöscht werden, bevor sie den Ermittlungsbehörden zugänglich gemacht werden.

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, http://www.jurpc.de/rechtspr/20080042.htm

 

Kein generelles Verbot künftiger Bildveröffentlichungen

Bilder, die Prominente in ihrem privaten Alltag zeigen, können nicht generell auch für eine künftige Verbreitung in Medien untersagt werden. Für die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ist in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten an dem Schutz seiner Privatsphäre erforderlich. Da die das Bild begleitende Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle bei der Abwägung spielt, kann eine Interessenabwägung erst dann vorgenommen werden, wenn klar ist, in welchem Kontext das Bild veröffentlicht wird.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. November 2007 - VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06 (Pressemitteilung Nr. 170/2007)

 

Keine Einwilligung zur Inverssuche durch den Anschlussnehmer erforderlich

Der Betreiber eines Telefonnetzes darf die Suche nach dem Namen und der Anschrift eines Anschlussinhabers, von dem nur die Rufnummer bekannt ist (Inverssuche), nicht von der Einwilligung des Anschlussnehmers abhängig machen. Der Bundesgerichtshof stellt auf die gesetzliche Regelung in § 105 Abs. 3 TKG 2004 ab, wonach sich der Gesetzgeber für die Widerspruchslösung entschieden hat. Die "Freigabe" der Inverssuche muss demnach erfolgen, wenn der Anschlussinhaber von dem Netzbetreiber einen entsprechenden Hinweis erhalten hat und der Inverssuche nicht widerspricht.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. Juli 2007 - III ZR 316/06, http://www.jurpc.de/rechtspr/20070129.htm

 

Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch die Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen

Der Persönlichkeitsschutz wiegt um so schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist. Dieser Grundsatz gilt auch für Personen mit hohem Bekanntheitsgrad. Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelt, ist aus der Sicht des BGH ein weites Verständnis und die Einbeziehung der zugehörigen Wortberichterstattung geboten, damit die Presse ihren meinungsbildenden Aufgaben gerecht werden kann.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. März 2007 - VI ZR 13/06, 14/06, 50/06, 51/06, 52/06, 53/06 (Pressemitteilung Nr. 34/2007)

 

Die heimliche Oline-Durchsuchung von Computer-Dateien wird nicht von der Strafprozessordnung (StPO) gedeckt und ist somit unzulässig

 Nach Auffassung des BGH fehlt für einen solchen Eingriff eine Ermächtigungsgrundlage in der StPO. Die Vorschriften, die für eine Durchsuchung beim Verdächtigen gelten, können nicht herangezogen werden, da diese Maßnahme offen durchzuführen ist. Die Vorschriften zur Überwachung der Telekommunikation und Wohnraumüberwachung, die ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, stellen hohe Anforderungen, die nicht ohne Weiteres auf die verdeckte Online-Durchsuchung übertragen werden können. Folglich ist der Gesetzgeber gefordert, soweit man an dieser Durchungsmaßnahme festhalten will.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06 (Pressemitteilung Nr. 17/2007)

 

Inhaber eines eBay-Accounts haftet für fremde Markenrechtsverletzungen

Nach Auffassung des OLG Frankfurt/M. muss sich der Account-Inhaber darüber informieren, welche Waren von einem Dritten über seinen Account versteigert werden. Eine Überspannung der dem Account-Inhaber auferlegten Prüfungspflicht liegt zumindest dann nicht vor, wenn er sich überhaupt nicht darum kümmert, welche Waren unter seinem Account versteigert werden.

OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 13. Juni 2005 - 6 W 20/05, http://www.jurpc.de/rechtspr/20060114.htm

 

Kein Markenschutz für "FUSSBALL WM 2006"

Der BGH hat entschieden, dass die Eintragung der Marke "FUSSBALL WM 2006" für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu löschen ist. Das Gericht spricht der Marke jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ab, da die Bezeichnung "FUSSBALL WM 2006" vom Verkehr als beschreibende Angabe für das Ereignis selbst aufgefasst wird. Etwas anderes gilt für die Verwendung der Bezeichnung "FIFA FUSSBALL WM 2006", über die allerdings nicht zu entscheiden war. Bezüglich der Löschung der Marke "WM 2006" vertritt der BGH eine differenzierte Ansicht.

Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 27. April 2006 - I ZB 96/05 und I ZB 97/05

 

Markenrechtsverletzung durch die Verwendung von geschützten Begriffen als AdWords

Verwendet der Werbende einen markenrechtlich geschützten Begriff, den er mit seiner auf der Plattform der Suchmaschine erscheinenden kostenpflichtigen Werbeanzeige verknüpft, stellt dies eine unzulässige kennzeichenrechtliche Benutzungshandlung dar.

Das Gericht folgt der Auffassung des OLG Hamburg zu Meta-Tags. Demnach könne der Verbraucher nach Eingabe des geschützten Begriffs als Suchwort vernüntigerweise erwarten, dass ausschließlich Angebote des Markeninhabers und nicht die Werbeanzeige eines anderen Unternehmers erscheint.

LG Braunschweig, Beschluss vom 28.12.2005 - 9 O 2852/05 (nicht rechtskräftig)

Die Internetnutzung zu privaten Zwecken ist in angemessenem Umfang sozialtypisch und deshalb zulässig, soweit sie der Arbeitgeber nicht ausdrücklich verbietet

Fehlt eine arbeitsvertragliche Regelung über die private Nutzung des Internets, so kann der Arbeitnehmer von einer Duldung ausgehen. Einer ausdrücklichen Erlaubnis bedarf es durch den Arbeitgeber dann nicht, wenn der Mitarbeiter das Internet nicht übermäßig nutzt. Die Nutzung von 80 bis 100 Stunden pro Jahr ist nicht übermäßig.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04

 

Master of Laws / LL.M.

(Medienrecht)

 

Aktenschrank

 

 

Willi Marnet, LL.M.
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